top of page

Rufen Sie an : +49 (0) 176 4186 7962

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma H&S Dienstleistungen, Mine Sentürk, 89547 Gerstetten, Karlstr.5

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von H&S Dienstleistungen und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Ausdrücklich widerspricht H&S Dienstleistungen Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren ab weichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

2.1 H&S Dienstleistungen hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

3.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

3.2 H&S Dienstleistungen GmbH behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, werden diese nicht verlangt, bleiben, bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von H&S Dienstleistungen, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

3.3 Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

3.4 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3.5 Soweit nicht anders vereinbart werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden, mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundesatz berechnet.

§4 Ausführungs- und Lieferpflichten

4.1 Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

4.2 Feste Ausführungs- und Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

4.3 Teilleistungen- und lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich H&S Dienstleistungen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

§5 Maße und Muster

5.1 Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

5.2 Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen) abweichen.

§7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann H&S Dienstleistungen für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

7.2 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann H&S Dienstleistungen keine Garantie übernehmen.

bottom of page